ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Anmeldung/Antragstellung
Anmeldungen zu Schulungen oder Prüfungen sind schriftlich an das Prüfungs- zentrum zu richten. Die dazu erforderlichen Anmeldeformulare sind hier verfügbar. Eine Onlineanmeldung ist dort ebenfalls möglich. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald eine schriftliche Auftragsbestätigung durch das gewählte Prüfungszentrum erfolgt.
Zertifizierungsanträge sind schriftlich durch Ausfüllen des Antragsformulars an SECTOR Cert zu richten. Das Antragsformular ist hier verfügbar.
2. Organisation und Durchführung von Schulungen / Prüfungen
Die Schulungen / Prüfungen werden von den ausgeschriebenen Prüfungszentren organisiert und durchgeführt. Die Mindestteilnehmerzahl bei Schulungen und Prüfungen beträgt 5 Personen. Hotelbuchungen sind vom Kunden selbständig vorzunehmen. Eine Hotelliste sowie eine Wegbeschreibung ist der Auftragsbestätigung in der Regel beigefügt.
3. Preise
Preise für Schulungen und Prüfungen verstehen sich pro Teilnehmer und zzgl. MwSt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind im Preis die Schulungsunterlagen und bei Erstzertifizierung die Zertifikate nach DIN EN 473 und DGR sowie der Lichtbildausweis enthalten. Zertifikate in anderen Sprachen als Deutsch und Englisch sind gebührenpflichtig.
Für Erneuerungen, Erweiterungen, Rezertifizierungen und für das Anlegen einer gesonderten Akte entstehen ebenfalls Gebühren, die der aktuellen Gebührentabelle zu entnehmen sind.
4. Stornierungen
Stornierungen von Teilnahmen an Veranstaltungen (Schulungen, Seminare, Prüfungen) sind rechtzeitig schriftlich an das jeweilige Prüfungszentrum zu richten. Es gelten folgende Bedingungen:
- Bei einer Stornierung bis zu 2 Wochen vor dem Termin berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 100,- zzgl. MwSt.
- Bei einer Stornierung später als 2 Wochen, bei Nichterscheinen zum Termin oder bei Abbruch wird der gesamte Aufwand bzw. die gesamte Gebühr in Rechnung gestellt.
Bei Stornierungen von Veranstaltungen durch das Prüfungszentrum entstehen dem Kunden keine Kosten; gezahlte Gebühren werden erstattet. Über die Stornierung und über den Termin der nächsten Veranstaltung wird der Kunde unverzüglich informiert. Weitergehende Ansprüche sind nach Maßgabe der Haftungsregelung ausgeschlossen.
5. Teilnahmegebühr und Rechnung
Die Teilnahmegebühr wird sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig.
6. Haftung und Schadensersatz
Sämtliche Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Der genannte Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und bei fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Haftpflicht. Im Falle einer fahrlässigen Verletzung der vertraglichen Haftpflicht – mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – ist eine Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden bei Vertragsschluss begrenzt. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten darüber hinaus nicht bei einem Schaden aufgrund einer Zusicherung, soweit diese Zusicherung erfolgte, um den Kunden gegen einen derartigen Schaden abzusichern.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7. Kleidung und Arbeitssicherheit
Die Schulungen und Prüfungen sind mit handwerklichen Tätigkeiten verbunden, die Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Kittel) erfordern. Die Schutzausrüstung ist vom Kunden mitzubringen. Alle Teilnehmer werden zu Beginn des Kurses mit den Sicherheitsbestimmungen, die eingehalten werden müssen, vertraut gemacht. Bei Verstößen gegen die bekannt gegebenen Sicherheitsbestimmungen kann der Teilnehmer ausgeschlossen werden. Die Schulungs-/Prüfungszentren übernehmen keine Haftung.
8. Prüfungen
Mit Zahlung der Prüfungsgebühr besteht keine Erfolgsgarantie für das Bestehen der Prüfung. Der autorisierte Prüfungsbeauftragte entscheidet nach vorgegebenen Regeln und dem vorgegebenen Bewertungsschema über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung. Das vorläufige Prüfungsergebnis kann am Ende der Prüfung beim Prüfungsbeauftragten erfragt werden. Prüfungsnachweise werden vom jeweiligen Prüfungszentrum ausgestellt.
Einsprüche gegen die Entscheidung des Prüfungsbeauftragten sind in schriftlicher Form an SECTOR Cert zu richten.
9. Nichtbestehen einer Prüfung
Nicht bestandene Prüfungen können gegen Gebühr ganz oder teilweise nach frühestens 30 Tagen ohne zusätzlichen Unterricht wiederholt werden. Bei zusätzlichem Unterricht kann eine gebührenpflichtige Wiederholungsprüfung auch früher erfolgen.
10. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht; Geltungsbereich
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Siegburg, ab 01.01.2010 Köln (VECTOR GmbH, SECTOR Cert GmbH). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für gesondert ausgeschriebene Schulungen. (Stand: 10.08.2009)
Aktuelles:
24.02.10
Kundentag bei SECTOR Cert in Köln
In den neuen Räumlichkeiten in Köln fand am 18.2. bzw. am 19.2.2010 der Kundentag statt. Die...

