Erneuerung und rezertifizierung


Gültigkeit

Ein Zertifikat wird jeweils für 5 Jahre ab der bestandenen Qualifizierungsprüfung ausgestellt. Wurde Ihr Zertifikat direkt nach einer Qualifizierungsprüfung erteilt, so kann es nach 5 Jahren erneuert werden. Nach weiteren 5 Jahren muss dann eine Rezertifizierung erfolgen.

 

Erneuerung
Nach Ablauf von jeweils 5 Jahren nach der Erst- bzw. Rezertifizierungsprüfung darf die Zertifizierung für eine weitere Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ohne Schulung und Prüfung erneuert werden. Dazu muss lediglich ein Zertifizierungsantrag (Download hier) gestellt werden. Der Arbeitgeber muss darin bestätigen, dass

 

• eine zufriedenstellend ausgefallene Sehfähigkeitsuntersuchung, die nicht älter als 12 Monate ist, vorliegt und

 

• eine fortgesetzte zufriedenstellende Berufstätigkeit ohne wesentliche Unterbrechung (EN 473, Abs. 3.27) im zertifizierten Verfahren gegeben ist.

 

Rezertifizierung
Nach Ablauf von 10 Jahren nach der Erst- oder Rezertifizierungsprüfung muss erneut eine Qualifizierungsprüfung abgelegt werden. Zusätzlich muss nachgewiesen werden, dass die Sehfähigkeit zufriedenstellend ist und ohne wesentliche Unterbrechung (EN 473, Abs. 3.27) im zertifizierten Verfahren gearbeitet wurde. Die beiden letztgenannten Punkte muss der Arbeitgeber bestätigen.

 

Stufe 1 und 2 zertifiziert? Dann muss eine nach einem vereinfachten Verfahren durchgeführte praktische Prüfung in einem Prüfungszentrum oder in dem Betrieb erfolgreich abgeschlossen werden. In Stufe 2 muss zusätzlich eine schriftliche Prüfanweisung angefertigt werden. Die Durchführung im Betrieb muss mit SECTOR Cert gesondert vereinbart werden (EN 473 Abs. 10).

 

Stufe 3 zertifiziert? Dann kann zwischen der Teilnahme an einer Prüfung oder aber der Teilnahme am strukturierten Kreditsystem gewählt werden (EN 473 Abs. 10).

 

Antragstellung

Ihr Antrag auf Erneuerung oder Rezertifizierung muss innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit des Zertifikates bei Ihrem Zertifizierer gestellt werden. Wenn Sie Ihren Antrag mehr als 12 Monate nach Ablauf des Zertifikates stellen, gelten folgende Regeln:

 

• Im Falle einer Erneuerung müssen Sie eine Rezertifizierung durchlaufen.

 

• Im Falle einer Rezertifizierung müssen Sie eine vollständige Prüfung (Stufe 1 oder Stufe 2) bzw. eine Prüfung im Hauptverfahren (Stufe 3) ablegen.

 

 

 

Aktuelles:

24.02.10

Kundentag bei SECTOR Cert in Köln

In den neuen Räumlichkeiten in Köln fand am 18.2. bzw. am 19.2.2010 der Kundentag statt. Die...

 

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