WIE KOMME ICH ZU MEINEM ZERTIFIKAT NACH DIN EN 473?
Es gibt gute Gründe, eine Qualifizierung nachweisen zukönnen. Sicherheit wird in der Industrie groß geschrieben und die Zerstörungsfreie Prüfung (ZfP) ist ein sehr wichtiges Mittel, um die Sicherheit von Anlagen, Bauteilen oder Gebäuden zu gewährleisten. Wer in der ZfP tätig ist, muss seine Qualifikationen nachweisen können und seine Kenntnisse auf dem neuesten Stand halten.
Als Basisqualifizierung schreibt die DIN EN 473 für die verschiedenen Verfahren Schulungen vor, die einerseits die physikalischen Grundlagen und andererseits die gängigen Techniken und deren Anwendungsbereiche in Theorie und Praxis vermitteln.
Eine erfolgreich abgelegte Qualifi zierungsprüfung zeigt, dass das vermittelte Wissen verstanden wurde und auch praktisch angewendet werden kann. Dies wird Ihnen mittels eines Prüfungsnachweises bestätigt. Dieser Nachweis stellt jedoch nicht das Zertifi kat dar. Dieses muss mit einem Antrag bei einer Zertifizierungsstelle, z.B. SECTOR Cert beantragt werden, wenn
• eine nach DIN EN 473-Vorgaben durchgeführte Schulung besucht wurde,
• eine Qualifi zierungsprüfung erfolgreich abgelegt wurde und
• Erfahrungszeiten entsprechend der DIN EN 473 vorliegen.
Durch die zeitlich begrenzte Gültigkeit des Zertifikates, die Einschränkung auf das Verfahren, die Stufe und den Sektor wird sichergestellt, dass die Person für die geforderte Aufgabe qualifi ziert ist und sich regelmäßig über neue Techniken und Vorschriften fortbildet.
Mit von SECTOR Cert zertifi ziertem Personal vermitteln Sie Sicherheit, Qualität und Sorgfalt – und dieses weltweit, denn unsere Prüfungen haben überall dort, wo wir tätig sind, den gleichen Schwierigkeitsstandard. Dies garantiert Ihnen SECTOR Cert.
Nachweis einer anerkannten Schulung
Für die Zertifizierung muss nachgewiesen werden, dass eine anerkannte Schulung in dem Verfahren und der Stufe abgeschlossen wurde, für das die Zertifizierung gewünscht wird (DIN EN 473, Abs. 6.2). Die Mindestanforderungen an die Schulung sind in der DIN EN 473, Tabelle 2 definiert.73.
Nachweis der Berufserfahrung
Vor der Qualifizierungsprüfung müssen mindestens 10% der geforderten Berufserfahrung nachweislich erworben werden. Die Mindestanforderungen an die Erfahrungszeiten für eine Zertifizierung sind in Tabelle 3 der DIN EN 473.
Der Arbeitgeber muss die Erfahrungszeiten auf dem Zertifikatsantrag bestätigen. Im Falle der Selbständigkeit reichen Sie bitte Ihren Gewerbeschein in Kopie ein. Wenn zusätzlich eine Zertifizierung im geregelten Bereich (Druckgeräterichtlinie (DGR)) angestrebt wird, muss ZfP-Erfahrung an Druckgeräten in den letzten fünf Jahren nachgewiesen werden. Auch dieses muss der Arbeitgeber auf dem Zertifikatsantrag bestätigen.
Körperliche Eignung
Gemäß DIN EN 473, Abs. 6.4 muss jährlich ein Nachweis zufrieden stellender Sehfähigkeit durch einen Augenarzt, Augenoptiker oder eine sonstige medizinisch anerkannte Person ermittelt und der Nachweis bei dem Arbeitgeber hinterlegt werden. Es muss geprüft werden, ob
a) die Nahsehfähigkeit ausreicht, um die Jaeger-Nummer-1-Buchstaben oder Times Roman N 4,5 oder gleichwertige Sehzeichen (Höhe 1,6 mm) in einem Abstand von nicht weniger als 30 cm mit mindestens einem Auge, mit oder ohne Sehhilfe, lesen zu können.
b) das Farbsehvermögen ausreichend ist,um die Kontraste zwischen den Farben oderGrauschattierungen zu erkennen und zu unterscheiden,die bei den betreffenden vom Arbeitgeberfestgelegten ZfP-Verfahren benutzt werden.
ZERTIFIKATSURKUNDE,
ZERTIFIKATSAUSWEIS
Für Prüfer in der ZfP reichen die Prüfungsnachweise nicht aus, da verschiedene Regelwerke zertifiziertes Prüfpersonal fordern. SECTOR Cert bietet Ihnen zwei Typen von Zertifikaten an:
1. Die Zertifikatsurkunde wird für jedes Prüfverfahren, jede Stufe und jeden Produkt- oder Industriesektor ausgestellt. Sie erhalten sie grundsätzlich zweisprachig (deutsch/englisch). Bitte beachten Sie, dass die Zertifikatsurkunde nur mit der Unterschrift der zertifizierten Person gültig ist.
2. Auf dem Zertifikatsausweis sind die Prüfverfahren, Stufen und Sektoren auf einen Blick zu ersehen. Dieser Ausweis ist nur für den nicht geregelten Bereich erhältlich. Auch hier gilt, dass er nur mit Unterschrift der zertifizierten Person gültig ist.
Einen Antrag zur Zertifizierung und Anlagen finden Sie im Downloadbereich
Verifizierungsdatenbank
Fälschungen von Zertifikaten kommen immer häufiger vor. SECTOR Cert bietet Ihnen die Möglichkeit, sich auf der Homepage von der Gültigkeit eines Zertifikates zu überzeugen.
Aktuelles:
24.02.10
Kundentag bei SECTOR Cert in Köln
In den neuen Räumlichkeiten in Köln fand am 18.2. bzw. am 19.2.2010 der Kundentag statt. Die...



