WIE KOMME ICH ZU MEINEM ZERTIFIKAT NACH DIN EN 473?

Gute Gründe
Sicherheit ist der beste Grund zur Durchführung von zerstörungsfreien Prüfungen (ZfP). Verborgene Fehler in Anlagen, Bauteilen und Gebäuden werden rechtzeitig
und präventiv erkannt. Wer in der ZfP tätig ist, trägt jeden Tag dazu bei, dass Unfälle mit Gefährdung von Menschen, kostenintensive Sachschäden und Umweltkatastrophen kein Thema sind. Nach dem Motto: No News are good News.
Diese verantwortungsvollen Aufgaben verlangen somit aus gutem Grund definierte Voraussetzungen und Nachweise von den Personen, die Techniken und Verfahren der ZfP verlässlich auswählen und durchführen.
Grundsätzlich gilt: Alle Personen, die in der ZfP tätig sind, müssen ihre Qualifikation nachweisen und ihre Kenntnisse auf dem neuesten Stand halten.
Weitere Anforderungen - Ein kurzer Überblick
> Basisqualifizierung
In der DIN EN 473 werden für verschiedene Verfahren Schulungen vorgeschrieben, die
• die physikalischen Grundlagen und
• gängige Techniken und deren Anwendungsbereiche in Theorie und Praxis vermitteln.
> Qualifizierungsprüfung und Prüfungsnachweis
Die erfolgreich abgelegte Qualifizierungsprüfung zeigt, dass das vermittelte Wissen verstanden wurde und praktisch angewendet werden kann. Der daraufhin ausgestellte Prüfungsnachweis bestätigt Ihre neu erworbene Qualifikation.
> Zertifikat
Der nächste Schritt ist der Antrag auf die Erteilung eines Zertifikates.
Voraussetzungen:
Sie haben eine nach DIN EN 473-Vorgaben durchgeführte Schulung besucht, die Qualifizierungsprüfung wurde von Ihnen erfolgreich abgelegt und es liegen Erfahrungszeiten entsprechend der DIN EN 473 vor. Das Zertifikat ist zeitlich begrenzt für 5 Jahre gültig. Es bezieht sich auf Verfahren, Stufe und Sektor, in denen Sie geschult und geprüft wurden. Ein idealer Nachweis dafür, dass der Zertifikatsinhaber für die geforderte Aufgabe qualifiziert ist und sich regelmäßig über neue Techniken und Vorschriften fortbildet.
SECTOR Cert garantiert Ihnen weltweit gleiche Bedingungen – und verlässliche Qualifikationen.
Nachweis einer anerkannten Schulung
Für die Zertifizierung benötigen wir den Nachweis, dass eine anerkannte Schulung in dem Verfahren und der Stufe abgeschlossen wurde, für das die Zertifizierung gewünscht wird (DIN EN 473, Abs. 6.2). Die Mindestanforderungen an die Schulung sind in der DIN EN 473, Tabelle 2 definiert.
Nachweis der Berufserfahrung
Ihr Arbeitgeber muss die Erfahrungszeiten auf dem Zertifikatsantrag bestätigen. Im Falle der Selbständigkeit reichen Sie bitte Ihren Gewerbeschein in Kopie ein.
Die Mindestanforderungen an die Erfahrungszeiten nach DIN EN 473 Tabelle 3 für eine Zertifizierung haben wir für Sie auf Seite 24 abgebildet.
Wenn zusätzlich eine Zertifizierung im geregelten Bereich (Druckgeräterichtlinie (DGR)) angestrebt wird, ist ein Nachweis über ZfP-Erfahrung an Druckgeräten in den letzten fünf Jahren erforderlich. Auch dieses muss der Arbeitgeber auf dem
Zertifikatsantrag bestätigen.
Körperliche Eignung
Die Norm (DIN EN 473, Abs. 6.4) schreibt einen jährlichen Nachweis zufrieden stellender Sehfähigkeit vor. Dies kann durch einen Augenarzt, Augenoptiker oder eine sonstige medizinisch anerkannte Person bestätigt werden. Der Nachweis wird dann beim Arbeitgeber hinterlegt.
Es gelten die folgenden Anforderungen:
a) die Nahsehfähigkeit muss ausreichen, um die Jaeger-Nummer-1-Buchstaben oder Times Roman N 4,5 oder gleichwertige Sehzeichen (Höhe 1,6mm) in einem Abstand von nicht weniger als 30cm mit mindestens einem Auge, mit oder ohne Sehhilfe, lesen zu können.
b) das Farbsehvermögen muss ausreichend sein, um die Kontraste zwischen den Farben oder Grauschattierungen zu erkennen und zu unterscheiden,die bei den betreffenden vom Arbeitgeber festgelegten ZfP-Verfahren benutzt werden.
Zertifikatsurkunde – Zertifikatsausweis – Verifizierung
Verschiedene Regelwerke fordern zertifiziertes Prüfpersonal für die ZfP. Der Prüfungsnachweis ist die Voraussetzung für die Zertifikatserstellung, kann
ein Zertifikat aber nicht ersetzten.
Deshalb bietet SECTOR Cert Ihnen zwei Typen von Zertifikaten an, mit dem Sie jederzeit Ihre Kompetenz belegen können:
1. Die Zertifikatsurkunde wird für jedes Prüfverfahren, jede Stufe und jeden Produkt- oder Industriesektor ausgestellt. Sie erhalten sie grundsätzlich zweisprachig (deutsch/englisch). Bitte beachten Sie, dass die Zertifikatsurkunde nur mit der Unterschrift der zertifizierten Person gültig ist.
2. Der Zertifikatsausweis zeigt auf einen Blick die Prüfverfahren, Stufen und Sektoren. Auch hier gilt, dass er nur mit Unterschrift der zertifizierten Person
gültig ist.
Einen Antrag zur Zertifizierung und Anlagen finden Sie im Downloadbereich unter www.sector-cert.com.
Verifizierungsdatenbank
Fälschungen von Zertifikaten kommen immer häufiger vor. Bei SECTOR Cert erhalten Sie die Möglichkeit, sich auf der Homepage von der Gültigkeit eines Zertifikates zu überzeugen: www.sector-cert.com – Zertifikatsüberprüfung.
Aktuelles:
23.07.10
Schulungstermine 2011 jetzt online
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Die aktuelle IN.Cert widmet sich im Themenschwerpunkt der PHASED-ARRAY-Prüfung sowie der Frage „Was ist ein Zertifikat wert?" Darüber hinaus gibt es aktuelle Meldungen und Ankündigungen zu unseren Schulungszentren und Veranstaltungen und wieder alle aktuellen Termine aus dem zweiten Quartal 2010.
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