Was Selbstständige beachten sollten
Sie haben sich unseren Zertifizierungsantrag heruntergeladen und sind selbstständig? Dann gilt es für Sie, ein paar Punkte zu beachten.
Erfahrungszeit
Die Erfahrungszeit können Sie nachweisen, indem Sie eine Liste Ihrer Auftraggeber einreichen. Bitte tragen Sie mindestens eine Firma mit deren Namen, Adresse, Ansprechpartner und dem Datum bzw. der Dauer der Tätigkeit ein.
Billigung nach Europäischer Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
Wenn Sie
- ein gültiges Zertifikat nach DIN EN ISO 9712 von SECTOR Cert besitzen,
- innerhalb von 12 Monaten mindestens 60 Arbeitstage mit Druckgeräten gearbeitet haben,
- diese Erfahrungszeit in den letzten 5 Jahren gesammelt haben,
dann können Sie sich diese Erfahrung von einem Druckgerätehersteller oder -betreiber bzw. einer benannten Stelle auf dem Zertifizierungsantrag bestätigen lassen.
Sehfähigkeit
Beim Nachweis der ausreichenden Sehfähigkeit können Sie sich nicht selbst das Datum des letzten Sehtests bestätigen, sondern nur ein Augenarzt oder Optiker. Bitte fügen Sie dem Zertifizierungsantrag eine Kopie Ihrer aktuellen Sehfähigkeitsbescheinigung. Diese wird aus Datenschutzgründen nach der Überprüfung sofort vernichtet.
Rezertifizierung: Nachweis der fortgesetzten praktischen Fähigkeit
Planen Sie eine Rezertifizierung, können Sie wie Angestellte auch die Nachweise der fortgesetzten praktischen Fähigkeit einreichen. Das Vorlagedokument finden Sie hier.