Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SECTOR Cert Gesellschaft für Zertifizierung GmbH
Stand : November 2019 (PDF)
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungserbringung der Zertifizierungsstelle SECTOR Cert – Gesellschaft für Zertifizierung GmbH (nachfolgend SECTOR Cert genannt) im Rahmen der Durchführung von Qualifizierungsprüfungen und Zertifizierungen.
Das Zertifizierungssystem basiert auf der DIN EN ISO/IEC 17024:2012Konformitätsbewertung – Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren, und ist durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert.
Abweichende Geschäftsbedingungen einzelner Prüfungsteilnehmer bzw. Zertifizierungsantragsteller (nachfolgend Kandidat genannt) können nicht anerkannt werden. Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter der SECTOR Cert sind nur dann bindend, wenn sie von SECTOR Cert ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Qualifizierungsprüfungen
Prüfungen werden ausschließlich von Prüfungszentren, die von SECTOR Cert autorisiert und überwacht werden, organisiert und durchgeführt. Eine Liste der autorisierten Prüfungszentren ist auf unserer Website unter www.sector-cert.com/unternehmen/zentren zu finden.
Eine Anmeldung zur Teilnahme an Prüfungen oder die Stornierung einer Teilnahme erfolgt ausschließlich beim jeweiligen Prüfungszentrum. Die Teilnahme unterliegt den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Prüfungszentrums.
Kandidaten, die vor Antritt der Prüfung die Mindestvoraussetzung für eine Prüfungsteilnahme nicht erfüllen, sind zur Prüfung nicht zugelassen. Eine Rückerstattung der Prüfungsgebühr ist in diesem Fall ausgeschlossen. Die Mindestvoraussetzungen sind im jeweiligen Zertifizierungsprogramm beschrieben.
Prüfungsnachweise werden ausschließlich von dem jeweiligen Prüfungszentrum ausgestellt.
Die Stornierung der Prüfungsteilnahme ist an das jeweilige Prüfungszentrum als Veranstalter der Qualifizierungsprüfung zu richten. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Prüfungsgebühr gegenüber SECTOR Cert.
Über den Einsatz und Wechsel von Prüfungsbeauftragten entscheidet alleine SECTOR Cert.
Die Verwendung von Mobiltelefonen, Tablets o.Ä. während der Prüfung ist nicht erlaubt.
Aufzeichnungen der Prüfung oder Mitnahme von Prüfungsfragen, Prüfungsaufgaben oder Lösungsblättern ist nicht erlaubt. In nachweisbaren Fällen wird SECTOR Cert Schadenersatz fordern.
Während der Prüfung dürfen ausschließlich erlaubte Hilfsmittel verwendet werden. Der Kandidat hat im Zweifelsfall vor der Prüfung nachzufragen.
Ein Betrug oder Betrugsversuch führt zum Ausschluss des Teilnehmers von der Prüfung. Die Prüfung gilt als nicht bestanden. Der Antrag auf eine erneute Prüfungsteilnahme ist frühestens nach einem Jahr möglich.
Mit Zahlung der Prüfungsgebühr an das Prüfungszentrum besteht keine Erfolgsgarantie für das Bestehen der Prüfung.
Der autorisierte Prüfungsbeauftragte entscheidet nach vorgegebenen Regeln und vorgegebenem Bewertungsschema unparteiisch über das Bestehen der Prüfung.
Nicht bestandene Prüfungen können gegen Gebühr ganz oder teilweise wiederholt werden. Die dabei geltenden zeitlichen Vorgaben, innerhalb derer eine Wiederholung stattzufinden hat, sind im jeweiligen Zertifizierungsprogramm geregelt.
Ein vorläufiges Prüfungsergebnis kann am Ende der Prüfung beim Prüfungsbeauftragten erfragt werden. Ein offizielles Prüfungsergebnis erhalten die Kandidaten in der Regel 10 Arbeitstage nach der Prüfung.
Eine Einsichtnahme in die bewertete Prüfung kann innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des offiziellen Ergebnisses auf formlosen Antrag in den Räumlichkeiten der SECTOR Cert erfolgen.
Die Gültigkeitsdauer der Prüfungsergebnisse als Grundlage einer Zertifizierung ist im jeweiligen Zertifizierungsprogramm festgelegt.
Das Bestehen einer Qualifizierungsprüfung berechtigt nicht automatisch zum Erhalt eines Zertifikates.
Zertifizierung
Eine Zertifizierung erfolgt nur auf Antragstellung. Anträge sind schriftlich und vollständig ausgefüllt an SECTOR Cert zu richten. Es dürfen ausschließlich aktuell gültige Antragsformulare verwendet werden. Diese sind unter www.sector-cert.com/Download/Anträge zu finden.
Die Zertifizierung erfolgt, wenn alle Zertifizierungsvoraussetzungen des jeweiligen Zertifizierungsprogramms erfüllt sind. Die Zertifizierungsentscheidung trifft SECTOR Cert auf Grund einer unparteiischen, fairen und diskriminierungsfreien Begutachtung.
Über eine Reduzierung der Zertifizierungsvoraussetzung oder die Berücksichtigung von besonderen Bedürfnissen entscheidet alleinig SECTOR Cert im Einzelfall und auf schriftlichen Antrag.
Der Antragssteller versichert durch seine Unterschrift, dass alle durch ihn gemachten Angaben wahrheitsgemäß und nach Treu und Glauben erfolgen. Er ermächtigt SECTOR Cert ausdrücklich, jede Information einzuholen, die zur Überprüfung der notwendigen Angaben für die Zertifizierung erforderlich ist. Der Kandidat muss SECTOR Cert informieren, wenn die Angaben auf dem Zertifikat fehlerhaft sind, die Voraussetzungen für die Zertifizierung nicht mehr erfüllt werden oder gemachte Angaben zu ändern sind.
Der Kandidat verpflichtet sich, die berufsethischen Grundsätze einzuhalten. Diese sind eine Voraussetzung für die Gültigkeit der Zertifizierung.
Das Zertifikat ist in keinem Fall eine betriebliche Autorisierung. Diese ist nur durch den Arbeitgeber möglich. Ein Vorlagedokument für die betriebliche Autorisierung ist unter www.sector-cert.com/Downloads/Anträge zu finden.
Das Zertifikat ist Eigentum von SECTOR Cert. Es wird in der Regel an den Arbeitgeber des Kandidaten gesendet und ist dem Kandidaten auszuhändigen. SECTOR Cert ist jederzeit dazu berechtigt, dem Kandidaten auf Anfrage ein Duplikat auszustellen.
Zertifikate, die von SECTOR Cert fehlerhaft ausgestellt wurden, werden zurückgerufen, korrigiert und mit dem ursprünglichen Ausstellungsdatum erneut ausgestellt.
Ein Zertifikat in Durchstrahlungsprüfung (RT) nach DIN EN ISO 9712 berechtigt nicht ohne weiteres zur Durchführung von Durchstrahlungsprüfungen. Der Kandidat verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
Aussetzung, Entzug, Annullierung von Zertifikaten
Verstöße gegen die Zertifizierungsregeln oder die berufsethischen Grundsätze, ein Wegfall der Zertifizierungsvoraussetzungen (z.B. körperliche Unfähigkeit oder wesentliche Unterbrechung) sowie ein irreführender Gebrauch des Zertifikates berechtigen SECTOR Cert jederzeit dazu, das Zertifikat auszusetzen oder zu entziehen.
Das Zertifikat verliert weiterhin seine Gültigkeit falls die Person die Rezertifizierung nicht erreicht und bleibt ungültig bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Person die Anforderungen für eine Re- oder Erstzertifizierung erfüllt.
Beschwerden
Gegen Mitarbeiter von SECTOR Cert oder gegen Zertifizierungsentscheidungen kann ein Beschwerde- bzw. Einspruchsverfahren eingeleitet werden. Die Beschwerde / der Einspruch ist schriftlich an den Leiter der Zertifizierungsstelle bei SECTOR Cert zu richten.
Zeichensatzung
Das von SECTOR Cert ausgestellte Zertifikat ist Eigentum der SECTOR Cert. Das Zertifikat oder entsprechende Kopien dürfen nicht verändern oder missbräuchlich verwendet werden. Das Zertifikat muss vor Missbrauch durch Dritte geschützt werden. Das Nutzungsrecht des Zertifikates beschränkt sich strikt auf den Gegenstand der Zertifizierung und ist an deren Gültigkeit gebunden. Werbung mit dem Gegenstand einer Zertifizierung muss den Inhalt des ausgestellten Zertifikates korrekt wiedergeben.
Im Falle einer Aussetzung oder Entziehung der Zertifizierung hat der Kandidat jegliche Hinweise auf eine bestehende Zertifizierung oder einen zertifizierten Status zu unterlassen (z.B. auf Werbematerialien, Internetseiten etc.).
Die Verwendung des SECTOR Cert-Logos bedarf einer vorherigen, schriftlichen Genehmigung durch SECTOR Cert. Das Logo darf nur in der erteilten Form verwendet werden. Proportionale Veränderungen der Größe sind erlaubt. Das Logo darf nicht an Dritte oder Nachfolger überlassen werden. Die Verwendung des Akkreditierungssymbols / DAkkS-Logos ist nicht gestattet.
Zuwiderhandlungen müssen sofort abgestellt und entsprechende Korrekturmaßnahmen ergriffen werden. Die Zertifizierungsstelle behält sich das Recht auf Schadenersatz vor.
Urheberrecht und Veröffentlichungen
Die Weitergabe von Unterlagen, die von SECTOR Cert oder von den autorisierten Prüfungszentren zur Verfügung gestellt werden sowie von erworbenen Informationen an Dritte ist unzulässig.
Schulungsunterlagen und Hilfsmittel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden.
Datenschutz
SECTOR Cert benötigt für die Erstellung der Zertifikate personenbezogene Daten. Diese werden unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben verarbeitet bzw. gespeichert. Alle Mitarbeiter der SECTOR Cert sind vertraglich auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur nach schriftlicher Einwilligung der betroffenen Person. Der Arbeitgeber des Betroffenen ist eine dritte Person.
Geheimhaltung und Aufbewahrungspflicht
Die SECTOR Cert, ihre Mitarbeiter und von ihr beauftragte Dritte sind zur Wahrung der Vertraulichkeit und Sicherheit vertraglich verpflichtet. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
SECTOR Cert ist zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen des Zertifizierungsprozesses verpflichtet. Die Wahrung der Sicherheit und Vertraulichkeit von Aufzeichnungen ist durch ein dokumentiertes Verfahren sichergestellt und wird in regelmäßigen Abständen überwacht.
Zahlungsbedingungen und Preise
Für die Berechnung der Leistungen gelten die vereinbarten Entgelte bzw. die aktuelle Preisliste unter www.sector-cert.com/zertifizierung/preise. Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Entgelte sind sofort nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Haftung und Schadenersatz
Eine Haftung von SECTOR Cert ist ausgeschlossen, soweit die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist und soweit keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers vorliegt; sofern von SECTOR Cert eine vertragswesentliche Pflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verletzt worden ist, ohne dass SECTOR Cert Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Siegburg, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.