Allgemeine Informationen zu den Prüfungen
Gültigkeit der Qualifizierungsprüfungen
Ergebnisse von Qualifizierungsprüfungen bleiben als Grundlage für die Zertifizierungsentscheidung in der Regel zwei Jahre gültig. Die genauen Regelungen zur Gültigkeit sind im jeweiligen Zertifzierungsprogramm beschrieben.
Einsichtnahme in Prüfungsergebnisse
Eine Einsichtnahme in die bewertete Prüfung kann innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe des offiziellen Prüfungsergebnisses schriftlich bei der Prüfungsstelle beantragt werden. Die Einsichtnahme findet immer in den Räumlichkeiten am Sitz der SECTOR Cert statt und erfolgt unter Ausschluss jeglicher elektronischer Geräte oder Notizmöglichkeiten in Begleitung einer von SECTOR Cert benannten Person. Die Einsichtnahme ist zeitlich auf max. 1 Stunde begrenzt.
Einspruch gegen Prüfungsergebnisse
Ein Einspruch gegen ein Prüfungsergebnis muss schriftlich oder per Email an die Zertifizierungsstelle gerichtet werden. Es erfolgt eine zweite unabhängige Bewertung der Prüfung durch einen Vertreter der Zertifizierungsstelle. Spätestens 6 Wochen nach Einreichung des Einspruchs erhalten Sie das Ergebnis der Zweitbewertung.