Teilnahmevoraussetzungen für Schulungen und Prüfungen
Schulungen
Unterrichtssprache
Deutsch, Englisch oder Landessprache. Wir setzen Kenntnisse der Schulungssprache auf dem Niveau eines Hauptschulabschlusses voraus.
Physik und Mathematik
Hier sind Grundkenntnisse auf Facharbeiterniveau erforderlich.
Praktikum
Wir empfehlen ein Praktikum immer dann, wenn Erfahrungszeiten fehlen, Praxiserfahrung nicht ausreichend vorliegt oder ein spezieller Industriesektor gewählt wurde. In der Prüfungsvorbereitung werden zwar vorhandene praktische Fähigkeiten aufgefrischt, sie ersetzen jedoch nicht ein Praktikum.
Kleidung und Arbeitssicherheit
Die Schulungen, die Praktika vorsehen, sind mit handwerklichen Tätigkeiten verbunden. Entsprechende Arbeitskleidung und die persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Kittel etc.) müssen von den Teilnehmern mitgebracht werden. Die Schulungs- und Prüfungszentren halten diese nicht vor.
Sicherheitsbestimmungen
Zu Beginn aller Schulungen werden die Teilnehmer mit den Sicherheitsbestimmungen bekannt gemacht. Bei Verstößen gegen diese übernehmen die Schulungs- und Prüfungszentren keine Haftung und der Teilnehmer kann von der weiteren Schulung ausgeschlossen werden.
Prüfungen
Mindesterfahrungszeiten vor Antritt der Qualifizierungsprüfung
Vor einer Anmeldung zur Schulung und Prüfung sollte der Teilnehmer bereits Berufserfahrung in dem Verfahren gesammelt haben.
Um eine mögliche Diskriminierung u.a. von Arbeitssuchenden, Umschülern und Auszubildenden auszuschließen wurde die nachweislich erworbene Mindesterfahrungszeit vor Antritt zur Qualifizierungsprüfung auf 0% festgelegt
Nachweis der körperlichen Eignung
Manche Zertifizierungsprogramme fordern vor Antritt einer Prüfung die Bestätigung des Arbeitgebers über die körperliche Eignung des Kandidaten, z.B. das Vorliegen eines aktuellen Nachweises über die Sehfähigkeit gemäß DIN EN ISO 9712. Näheres finden Sie im jeweiligen Zertizierungsprogramm.