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Mindesterfahrungszeit für die Zertifizierung

Mindesterfahrungszeit nach SECTOR Cert-Programm

Die SECTOR Cert-Zertifizierungsprogramme fordern als Voraussetzung für eine Zertifizierung den dokumentierten Nachweis von Mindesterfahrungszeiten. Die Mindesterfahrungszeiten und spezifische Regelungen für den direkten Einstieg in eine höhere Qualifzierungsstufe sind in den jeweiligen Zertifizierungsprogrammen beschrieben. Unter Umständen kann die Zertifizierungsstelle einer Reduzierung der Erfahrungszeiten zustimmen. 

Reduzierungen der Mindesterfahrungszeit

Reduzierungen sind z.B. bei gleichzeitigem Erwerb der Erfahrungszeit in zwei oder mehr Verfahren möglich. Reduzierungen bedürfen immer der vorherigen Zustimmung der Zertifizierungsstelle.

Fragen Sie vorher bei uns nach, entweder telefonisch unter +49 2241 26682-00 oder per Mail.

Downloads
CertCheck
32. Sitzung des Lenkungsausschuss
11:56. - 04-03-25

24-06-2025,13:00 - 17:00, Clostermanns Hof, Niederkassel

22. Sitzung Fachausschuss Ultraschallprüfung (UT)
16:20. - 19-02-25

am 06-10-2025, 13:00 - 16:00, Katholisch Soziales Institut, Siegburg

24. Sitzung Fachausschuss Durchstrahlungsprüfung (RT)
15:56. - 19-02-25

am 06-10-2025, 9:00 - 12:00, Katholisch Soziales Institut, Siegburg

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