Was Selbstständige beachten sollten
Sie haben sich unseren Zertifizierungsantrag heruntergeladen und sind selbstständig? Dann gilt es für Sie, ein paar Punkte zu beachten.
Erfahrungszeit
Die industrielle Erfahrung muss bei einer angestrebten Zertifizierung nach DIN EN ISO 9712 durch einen Referee bescheinigt werden.
Im Falle einer angestrebten Zertifizierung nach ISO 18436 können alternativ auch Nachweise zur Überprüfung bei der Zertifizierungsstelle eingereicht werden. Die Nachweisführung für die Erfahrung kann über ein Logbuch, Rechnungen, Referenzlisten etc. erfolgen.
Referee
Ein Referee ist eine Person, die die Gültigkeit der industriellen Erfahrung des Kandidaten bescheinigt. Die Person muss entweder nach Stufe 2 oder Stufe 3 in einem beliebigen ZfP-Verfahren zertifiziert sein. Der Nachweis der Zertifizierung oder Kompetenz ist auf Verlangen zur Anerkennung durch SECTOR Cert vorzulegen.
Eine nicht-zertifizierte Person, welche über die Kenntnisse, Fertigkeiten, Schulung und Erfahrung verfügt, die erforderlich sind, um die industrielle Erfahrung des Kandidaten zu bestätigen, kann auch als Referee fungieren. In diesem Fall ist eine Genehmigung durch SECTOR Cert erforderlich.