Zertifizierung > Mindesterfahrungszeit

Mindesterfahrungszeit für die Zertifizierung

Mindesterfahrungszeit nach SECTOR Cert-Zertifizierungsprogramm

Die SECTOR Cert-Zertifizierungsprogramme fordern als Voraussetzung für eine Zertifizierung den dokumentierten Nachweis von Mindesterfahrungszeiten. Die Mindesterfahrungszeiten und spezifische Regelungen für den direkten Einstieg in eine höhere Qualifizierungsstufe sind in den jeweiligen Zertifizierungsprogrammen beschrieben. Unter Umständen kann die Zertifizierungsstelle einer Reduzierung der Erfahrungszeiten zustimmen.

Reduzierungen der Mindesterfahrungszeit

Reduzierungen sind z. B. bei gleichzeitigem Erwerb der Erfahrungszeit in zwei oder mehr Verfahren möglich. Reduzierungen bedürfen immer der vorherigen Zustimmung der Zertifizierungsstelle. Fragen Sie vorher bei uns nach.

War dieser Text hilfreich?