Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse des Kandidaten
Ziel
Bei der Durchführung der Prüfungen im Rahmen der Zertifizierungsprogramme der SECTOR Cert sollen Anforderungen von Menschen mit besonderen Bedürfnissen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Zeitumfang der Prüfungen oder die Zulassung von Hilfsmitteln. Die Art der Beeinträchtigung muss der Zertifizierungsstelle vor der Prüfungsanmeldung nachgewiesen werden. Eine entsprechende Bestätigung der Zertifizierungsstelle wird mit der Prüfungsanmeldung eingereicht.
Nachweise
Geeignete Nachweise zur Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse sind:
- Ärztliche Bescheinigung / psychologisches Gutachten
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
Die ärztliche Bescheinigung sollte die aus ihrer Sicht erforderlichen und geeigneten Nachteilsausgleiche beschreiben und begründen.
Die Feststellung, dass eine zu berücksichtigende Beeinträchtigung vorliegt, erfolgt durch den Leiter der Zertifizierungsstelle. Es handelt sich stets um eine bedarfsgerechte Einzelfallentscheidung über die individuelle Gestaltung der Prüfungsbedingungen.
Der Antrag auf Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse ist vor der Anmeldung zur Prüfung in Textform an den Leiter der Zertifizierungsstelle zu richten.
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